Elternbrief zu Quarantäneregelungen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei Inzidenzwerten im LK Celle bei rund 600 häufen sich auch in unserer Schulgemeinschaft die Meldungen über positive Selbsttest- und PCR-Testergebnisse in einem Maß, dass weder das Gesundheitsamt noch unser Sekretariat mit der individuellen Information hinterherkommen. Frau Friedling und auch ich selbst verbringen zudem sehr viel Zeit damit, Anfragen besorgter Eltern oder auch von Kolleginnen und Kollegen bzgl. individueller Verhaltensregeln zu beantworten.


Hier finden Sie eine Übersicht zu den Quarantäne- bzw. Absonderungsregelungen in Niedersachsen

Hier möchte ich nochmal die wichtigsten Grundsätze auflisten:

1) Weitergabe der Information über einen positiven Selbsttest an die Schule:
Sobald ein Selbsttest positiv ausfällt oder gar nach einem Verdacht ein PCR-Test den positiven Befund bestätigt, muss die/der Schüler/in zu Hause bleiben, die Schule ist per Mail zu benachrichtigen unter krankmeldungen@ernestinum-celle.de und auch die Klassenlehrkraft in CC. Zudem sind Hausarzt und Gesundheitsamt zu benachrichtigen, um von dort weitere Anweisungen zu erhalten.

2) Weitergabe der Information über die erweiterte tägliche Testpflicht an die Klasse: 
Sobald vom Sekretariat die Information ans Kollegium (z.B. in Form der täglich aktualisierten Listen) weitergeleitet wird, dass in einer Klasse ein/e Schüler/in selbst ein positives Testergebnis hat, informiert die/der Klassenlehrer/in über IServ und in der Schule die betroffene Klasse darüber, dass von der gesamten Klasse, auch von den geimpften Schülerinnen und Schülern, für eine Woche an jedem Tag vor der Schule ein Selbsttest durchzuführen ist.

3) Weil inzwischen der Zugang zu PCR-Tests eingeschränkt wird, gilt diese Regelung auch schon fürpositive Selbsttest-Ergebnisse. 

4) Solange Schülerinnen und Schüler lediglich als potentielle Kontaktpersonen Infizierter aus Vorsicht zu Hause bleiben (was ich nach wie vor sehr begrüße!), kann auf das intensivierte Testen auch der geimpften Mitschüler/innen noch verzichtet werden.

5) Gegen Ende der Quarantänezeit reicht ein zertifizierter Schnelltest eines Testzentrums aus, um sich vor der Rückkehr in den Präsenzunterricht "freizutesten".

6) Teilnahme an Klassenarbeiten und Klausuren: Wer nach positivem Testergebnis einer Quarantäne- bzw. Selbstisolationspflilcht unterliegt, muss natürlich zu Hause bleiben und ist dementsprechend bei schriftlicher Benachrichtigung der Schule von der Teilnahme an Klassenarbeiten/Klausuren befreit.  

7) Wer als geimpfte Kontaktperson von Infizierten lediglich aus Vorsicht dem Unterricht fernbleibt, verabredet rechtzeitig mit den betreffenden Lehrkräften eine Lösung, dass man nur für die Arbeit/Klausur in die Schule kommt und wie die Arbeit ggf. mit genug Abstand von der restlichen Gruppe geschrieben werden kann.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass grundsätzlcih immer die Verordnung des Landes Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung maßgebend ist. 
Ich danke allen, die auch über das in der Verodnung gebotene Minimum hinaus Vorsicht walten lassen und ggf. auch dann auf Präsenz in der Schule verzichten, wenn sie rein rechtlich am Präsenzunterricht teilnehmen dürften.

Viele Grüße

J. Habeksost, Schulleiter