Der Antrag des Ernestinums auf Einführung von Russisch als 2. Fremdsprache mit dem Beginn bereits ab Kl. 5 wurde vom Kultusministerium als Ausnahme genehmigt! Somit gibt es jetzt für auch "Russisch-Plus" ab 1.8.2020 eine offizielle Rechtsgrundlage.
Der Antrag des Ernestinums auf Einführung von Russisch als 2. Fremdsprache mit dem Beginn bereits ab Kl. 5 wurde vom Kultusministerium als Ausnahme genehmigt! Somit gibt es jetzt für auch "Russisch-Plus" ab 1.8.2020 eine offizielle Rechtsgrundlage.